Direkt zum Inhalt

Eingliederungshilfe

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Arbeitsförderungsrecht: Leistung in Form von Zuschüssen der (BA) an Arbeitgeber nach §§ 217 ff. SGB III zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen.

    2. Rentenversicherung: Hilfe zur Wiedereingliederung in das Berufsleben als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation (§ 31 SGB VI).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com