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Eingliederungshilfe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Arbeitsförderungsrecht: Leistung in Form von Zuschüssen der BA an Arbeitgeber nach den §§ 73 ff. SGB III zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen.

    2. Rentenversicherung: Hilfe zur Wiedereingliederung in das Berufsleben als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation (§ 31 SGB VI).

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