Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Einlassungsfrist vom 07.04.2010 - 10:25
Einlassungsfrist
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Frist, die im Zivilprozess zwischen Zustellung der Klageschrift und dem Verhandlungstermin liegen soll. Sie beträgt bei Prozessen im Anwaltszwang zwei Wochen (§ 274 ZPO); sonst entspricht sie i.d.R., auch wegen der Folgen ihrer Nichteinhaltung, der Ladungsfrist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon