Einlassungsfrist
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Frist, die im Zivilprozess zwischen Zustellung der Klageschrift und dem Verhandlungstermin liegen soll. Sie beträgt bei Prozessen im Anwaltszwang zwei Wochen (§ 274 ZPO); sonst entspricht sie i.d.R., auch wegen der Folgen ihrer Nichteinhaltung, der Ladungsfrist.
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