Zitierfähige Version
Einzahlungspflicht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Einzahlungspflicht der Aktionäre: Verpflichtung der Aktionäre zur Leistung der Einlagen (§ 54 AktG) in Höhe des Nennbetrags der von ihnen übernommenen Aktien. Von der Einzahlungspflicht können die Aktionäre oder Vormänner (Zwischenaktionäre) nicht befreit werden, auch ist keine Aufrechnung möglich (§ 66 AktG).
Vgl. auch Kaduzierung.
2. Einzahlungspflicht der Gesellschafter einer GmbH: Es gilt § 19 GmbHG.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon