Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Einzelprokura vom 19.02.2018 - 16:52
Einzelprokura
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es handelt sich um die einer Einzelperson erteilte Prokura, der dadurch allein entsprechende Vertretungsbefugnisse zukommen. Soweit aus dem Handelsregister keine Gesamtprokura ersichtlich ist, dürfen Dritte eine eingetragene Prokura als Einzelprokura auffassen.
Gegensatz: Gesamtprokura.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon