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elektronischer Absatzkanal

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Absatzkanal, bei dem die Realgüter-, Nominalgüter- und Informationsströme (Handelsfunktionen) elektronisch unterstützt werden, z.B. durch Internet, Mobilfunk oder interaktives Fernsehen. Während sich Nominal- und Informationsströme vollständig elektronisch abwickeln lassen, finden Realgüterströme ihre Grenzen bei nicht-digitalisierbaren Gütern.

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