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Energieeinsparung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ziel der Energiepolitik, um unabhängiger von Störungen der Energieversorgung zu sein und um langfristig Ressourcenschonung zu erreichen. Energieeinsparung lässt sich durch geändertes Nutzerverhalten bei der Erbringung von Energiedienstleistungen erreichen, durch Substitution von Energieträgern durch aufwendigeren Kapitaleinsatz und Vermeidung von unnötigen Energieeinsätzen etwa für Leerlaufzeiten. Am Beispiel des Energieverbrauchs im Verkehr bedeutet dies: Autofahrstil oder Bahnbenutzung anstelle von Pkw, Weiterentwicklung der Motortechnik und -steuerung und Bau von Umgehungsstraßen.
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