Direkt zum Inhalt

Energiepolitik

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: In der Energiewirtschaft zeigen sich spezifische Eigenheiten wie Umwelteffekte, leitungsgebundene Systeme, asymmetrische Informationen, spezielle Marktrisiken (u.a. Monopolbildung) und sehr lange Planungshorizonte, die energiepolitische Flankierung (und sei es nur zur Sicherstellung von mehr „funktionsfähigem Markt“) erforderlich machen können. Zum zweiten sind seit jeher zahlreiche Teile von Energiemärkten durch ihre Grundversorgungseigenschaft politischer Einflussnahme ausgesetzt, entsprechen also nicht immer dem hehren Ziel der reinen Marktwirtschaft.

    2. Instrumente: Die Instrumente der Energiepolitik lassen sich in ordnungsrechtliche Vorgaben über die Spielregeln einerseits und direkte Intervention in die Märkte andererseits einordnen. Die Energiebesteuerung kann sowohl energiepolitische als auch fiskalische Zwecke verfolgen.

    Obwohl die Europäische Union (EU) keine direkte Kompetenz für Energiepolitik hat, verlagern sich zunehmend energiepolitische Entscheidungen zur EU: Aus ihrer Zuständigkeit für Wettbewerbsfragen oder Umweltpolitik kann die EU zahlreiche Begründungen für Vorgaben für energiepolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten ableiten. Dies betrifft z.B. die Ausgestaltung der Klimapolitik durch Einführung des Emissionshandels für CO2 oder die Öffnung der Netze für Elektrizität oder Erdgas für einen großen Kreis von Akteuren.

    Vgl. Abbildung „Energiepolitik - Ziele“.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Energiepolitik"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Energiepolitik Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/energiepolitik-32319 node32319 Energiepolitik node36773 Energiewirtschaft node32319->node36773 node43005 OECD node34314 IEA node43005->node34314 node35808 EAG node35808->node34314 node36919 Internationale Energieagentur node36919->node34314 node32573 Emission node36773->node32573 node34855 fossile Energieträger node36773->node34855 node50933 wirtschaftspolitisches Ziel node50933->node32319 node30653 Aggregation node50933->node30653 node40880 Konjunkturpolitik node50933->node40880 node50979 Zielbeziehungen node50933->node50979 node34314->node32319 node49980 Ziel node49980->node50933 node54101 Big Data node54101->node36773 node53998 Smart Metering node53998->node36773
    Mindmap Energiepolitik Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/energiepolitik-32319 node32319 Energiepolitik node36773 Energiewirtschaft node32319->node36773 node50933 wirtschaftspolitisches Ziel node50933->node32319 node34314 IEA node34314->node32319

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete