Energiedienstleistung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
funktionell betrachtete Leistung, für die neben Energieträgern auch Sachkapital eingesetzt wird. Die hierbei in Anspruch genommene Energiemenge wird auch Nutzenergie genannt. Die Nachfrage nach Beleuchtung, Transport von Personen und Gütern, nach warmem Wasser oder warmen Räumen, nach stationärem Antrieb von Motoren, nach elektrochemischen Reaktionen, nach hohen Temperaturen zum Schmelzen von Metall etc. wird in einer Kombination von Umwandlungsgeräten (Pkw) und Energieträgern (Kraftstoff) auf einer geeigneten Infrastruktur (Straßennetz) erbracht.
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