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Entschädigungsrente
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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eine Leistung des Lastenausgleichs (Form der Kriegsschadenrente), bei Vermögensverlusten oder bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage gewährt. Bewilligung allein oder in Verbindung mit Unterhaltshilfe, je nach Art und Umfang des Schadens und der sonstigen Verhältnisse des Geschädigten.
Höhe der Entschädigungsrente ist abhängig von der Höhe des Einkommens des Geschädigten und der Höhe des Schadens.
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