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Revision von Erbschaftsanspruch vom 27.08.2009 - 09:00
Erbschaftsanspruch
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regelt Rechtsverhältnis zwischen Erben und Erbschaftsbesitzer (§§ 2018-2031 BGB). Der Erbe kann Auskunft über den Nachlass und die Erbschaftsgegenstände sowie Herausgabe des Nachlasses, der Surrogate und der Nutzungen, u.U. auch Schadensersatz verlangen.
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