Zitierfähige Version
Erbschein
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
gerichtliches Zeugnis, das dem Erben auf Antrag vom Nachlassgericht über sein Erbrecht erteilt wird (§§ 2353 ff. BGB). Der E. enthält das Erbrecht, ggf. die Größe des Erbteils sowie eine etwa angeordnete Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung. Dem E. kommt i.d.R. die Rechtsvermutung (öffentlicher Glaube des Grundbuchs) zu, dass demjenigen, der im E. als Erbe bezeichnet ist, das Erbrecht zustehe.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon