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Erdgassteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verbrauchsteuer auf Erdgas und auf Flüssiggas. Durch Steuerreform ab 1.1.1989 eingeführt, dann Teil der Mineralölsteuer (§ 1 II Nr. 6 MinölStG), mittlerweile - da Erdgas ein Energieerzeugnis darstellt und das Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz ersetzt wurde - in der Energiesteuer aufgegangen. Laut § 2 I Nr. 7 EnergieStG beträgt heute der Regelsteuersatz für 1 Megawattstunde Erdgas 31,80 EUR; ermäßigte Sätze sind unter bestimmten Bedingungen (§ 2 II EnergieStG) denkbar. Für Flüssiggas beträgt die Steuer je nach Beschaffenheit 409 EUR oder 1217 EUR je 1000 kg (§ 2 II Nr. 8), auch hier sind ermäßigte Sätze für bestimmte Fallkonstellationen denkbar.

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