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Revision von Erdölbevorratung vom 19.10.2017 - 16:14
Erdölbevorratung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach dem Erdölbevorratungsgesetz vom 16.1.2012 (BGBl. I 74) m.spät.Änd. Haltung von Erdöl, Erdölerzeugnissen und -halbfertigerzeugnissen als Vorrat zur Sicherung der Energieversorgung durch den Erdölbevorratungsverband und die Hersteller von Erdölerzeugnissen. Die Bevorratungspflicht des Verbandes beträgt 90 Tage.
Vgl. auch Energiesicherung.
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