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Revision von Ergänzungsteuern vom 08.06.2009 - 13:50

Ergänzungsteuern

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    1. Begriff in der Finanzwissenschaft: Einzelsteuern, die zur vollkommeneren Erreichung desselben fiskalischen oder nicht fiskalischen Steuerzwecks nebeneinander eingeführt werden.

    2. Abzugs-/Anrechnungsfähigkeit: Häufig sind Ergänzungsteuern bei der Errechnung der Bemessungsgrundlage der Steuer gegenseitig abzugsfähig (Abzugsfähigkeit von Steuern), nicht jedoch gegenseitig anrechenbar (Anrechenbarkeit von Steuern).

    3. Beispiele: Feuerschutzsteuer zur Versicherungsteuer, Einfuhrumsatzsteuer zur Umsatzsteuer.

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