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erweiterte Elementarschadenversicherung

Definition: Was ist "erweiterte Elementarschadenversicherung "?

1. Begriff: Die erweiterte Elementarschadenversicherung ergänzt die verbundene Wohngebäudeversicherung um die Deckung der weiteren Elementargefahren. Sie wird meist als Zusatzvertrag angeboten. – 2. Konditionen: Tarifierung und Annahmeentscheidungen basieren auf einer Zonierung von Überschwemmungen (ZÜRS) und Erdbeben sowie auf Vorschadeninformationen. Generell wird die erweiterte Elementarschadenversicherung im deutschen Markt mit Selbstbehalt angeboten. Da sich gerade Überschwemmungen mit einem gewissen Vorlauf ankündigen, sehen die Bedingungen vielfach eine Wartezeit nach Vertragsabschluss vor. – 3. Probleme: Die Kalkulation der erweiterten Elementarschadenversicherung ist schwierig. Es gibt kaum Daten zu den versicherten Gefahren. Mit Hilfe von ZÜRS kann das Schadenpotenzial für Überschwemmungen abgeschätzt werden. Daten zu Rückstaus werden mit höherer Versicherungsdichte Zug um Zug aufgebaut. Für die extrem seltenen Ereignisse wie Erdbeben oder gar Vulkanausbruch gibt es keine Erfahrungswerte. Das hohe Schätzrisiko bedeutet insgesamt ein erhebliches Risikopotenzial, das analog der Gefahr Sturm in der verbundenen Wohngebäudeversicherung hohe Anforderungen an das Risikokapital im Rahmen von Solvency II stellen wird. – 4. Aktuelle Diskussion bzw. Streitpunkte: Die geringe Versicherungsdichte führt bei Naturkatastrophen wie z.B. dem Elbhochwasser 2002 zu einer hohen Anzahl von nicht versicherten Schäden. Von Seiten der Politik wird in der Folge häufig eine Pflichtversicherung für Elementargefahren thematisiert. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft besteht angesichts eines fast flächendeckenden Angebots (über 98 % der Gebäude sind gemäß ZÜRS versicherbar) keine Notwendigkeit für diesen Schritt. In Bayern ist 2009 als Kooperation zwischen Landesregierung und der Versicherungswirtschaft eine Initiative gestartet worden, um die Notwendigkeit für den Abschluss der erweiterten Elementarschadenversicherung in der Bevölkerung zu verdeutlichen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    1. Begriff: Die erweiterte Elementarschadenversicherung ergänzt die verbundene Wohngebäudeversicherung um die Deckung der weiteren Elementargefahren. Sie wird meist als Zusatzvertrag angeboten.

    2. Konditionen: Tarifierung und Annahmeentscheidungen basieren auf einer Zonierung von Überschwemmungen (ZÜRS) und Erdbeben sowie auf Vorschadeninformationen. Generell wird die erweiterte Elementarschadenversicherung im deutschen Markt mit Selbstbehalt angeboten. Da sich gerade Überschwemmungen mit einem gewissen Vorlauf ankündigen, sehen die Bedingungen vielfach eine Wartezeit nach Vertragsabschluss vor.

    3. Probleme: Die Kalkulation der erweiterten Elementarschadenversicherung ist schwierig. Es gibt kaum Daten zu den versicherten Gefahren. Mit Hilfe von ZÜRS kann das Schadenpotenzial für Überschwemmungen abgeschätzt werden. Daten zu Rückstaus werden mit höherer Versicherungsdichte Zug um Zug aufgebaut. Für die extrem seltenen Ereignisse wie Erdbeben oder gar Vulkanausbruch gibt es keine Erfahrungswerte. Das hohe Schätzrisiko bedeutet insgesamt ein erhebliches Risikopotenzial, das analog der Gefahr Sturm in der verbundenen Wohngebäudeversicherung hohe Anforderungen an das Risikokapital im Rahmen von Solvency II stellen wird.

    4. Aktuelle Diskussion bzw. Streitpunkte: Die geringe Versicherungsdichte führt bei Naturkatastrophen wie z.B. dem Elbhochwasser 2002 zu einer hohen Anzahl von nicht versicherten Schäden. Von Seiten der Politik wird in der Folge häufig eine Pflichtversicherung für Elementargefahren thematisiert. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft besteht angesichts eines fast flächendeckenden Angebots (über 98 Prozent der Gebäude sind gemäß ZÜRS versicherbar) keine Notwendigkeit für diesen Schritt. In Bayern ist 2009 als Kooperation zwischen Landesregierung und der Versicherungswirtschaft eine Initiative gestartet worden um die Notwendigkeit für den Abschluss der erweiterten Elementarschadenversicherung in der Bevölkerung zu verdeutlichen.

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