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erweiterte Fondsfazilität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditfazilität des IWF, aus der die Mitglieder ihre normalen Ziehungsrechte überschreitende Kredite erhalten können. Schaffung der erweiterten Fondsfazilität im September 1974, als sich infolge der ersten Erdölpreisexplosion in vielen Ländern bes. hartnäckige außen- und binnenwirtschaftliche Strukturverzerrungen ergaben. Kredite aus der erweiterten Fondsfazilität haben eine Laufzeit von viereinhalb bis zehn Jahren und betragen maximal 140 Prozent der IWF-Quote des betreffenden Landes.

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