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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherung gegen das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung findet bei der Beurteilung des Leistungsanspruchs weder der bisher ausgeübte Beruf noch die bisherige Lebensstellung eine Berücksichtigung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet wegen des niedrigeren Risikos deutlich weniger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung weist aber im Vergleich auch nur einen eingeschränkten Leistungsumfang aus. Unterschiede bestehen auch im Prognosezeitraum, der in der Berufsunfähigkeitsversicherung i.Allg. sechs Monate beträgt. Für die Zuerkennung der Leistung in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist es erforderlich, dass die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mind. zwei Jahre außerstande sein wird einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen. Ist die versicherte Person in diesem Sinne sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gewesen, gilt die Fortdauer dieses Zustands als Erwerbsunfähigkeit.

    2. Vertragsformen: Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Renten-, Kapitallebens-, Risikolebens- oder Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung. Die Vielfalt der Versicherungsbedingungen behindert die Markttransparenz.

    3. Würdigung: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet sich alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Minimalschutz bei nicht versicherbaren Berufen oder zur Absicherung nur des „worst case“ an.

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