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Erzeugergemeinschaften

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Zusammenschlüsse von Inhabern land- oder fischwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Näheres im Marktstrukturgesetz i.d.F. vom 26.9.1990 (BGBl I 2134) m.spät.Änd. Nach Anerkennung durch die zuständige Behörde können Erzeugergemeinschaften staatlich gefördert werden.

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