Erzeugergemeinschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenschlüsse von Inhabern land- oder fischwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Näheres im Agrarmarktstrukturgesetz vom 20.4.2013 (BGBl. I S. 917) m.spät.Änd. Nach Anerkennung durch die zuständige Behörde können Erzeugergemeinschaften/-vereinigungen staatlich gefördert werden.
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