Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Europäische Energiecharta vom 23.01.2013 - 13:32
- Revision von Europäische Energiecharta vom 17.09.2009 - 13:27
- Revision von Europäische Energiecharta vom 29.01.2010 - 13:28
- Revision von Europäische Energiecharta vom 23.01.2013 - 13:32
- Revision von Europäische Energiecharta vom 02.02.2018 - 15:03
- Revision von Europäische Energiecharta vom 19.02.2018 - 15:56
Europäische Energiecharta
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Dezember 1994 unterzeichnetes Vertragswerk m.spät.Änd. zur Schaffung eines europäischen Energieverbundes. Das Ziel der Europäischen Energiecharta ist die weitere Liberalisierung des Handels von Strom, Gas und Erdöl zwischen den Unterzeichnerstaaten und die Einführung westlicher Standards in den ehemaligen kommunistischen Ländern, die das Vertragswerk überwiegend ebenfalls unterzeichnet haben.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon