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Europäische Energiecharta

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Dezember 1994 unterzeichnetes Vertragswerk m.spät.Änd. zur Schaffung eines europäischen Energieverbundes. Das Ziel der Europäischen Energiecharta ist die weitere Liberalisierung des Handels von Strom, Gas und Erdöl zwischen den Unterzeichnerstaaten und die Einführung westlicher Standards in den ehemaligen kommunistischen Ländern, die das Vertragswerk überwiegend ebenfalls unterzeichnet haben.

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