Ausgleichsabgabe
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Außenhandel
In der EU früher, da die Agrarmarktordnung verändert worden ist, im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) neben dem Zoll als zusätzlicher Schutz gegenüber störenden Weltmarkteinflüssen auf eingeführte drittländische Agrarerzeugnisse erhoben (z.B. auf Obst, Gemüse, Getreide, Zucker, Fleisch und Wein).Als Ausgleichsabgaben werden auch Abgaben bezeichnet, die in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU erhoben werden zur Beseitigung oder Verhinderung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen, Verkehrsverlagerungen oder sonstiger ernster Störungen einzelner Wirtschaftszweige, die durch die Errichtung von gemeinsamen Marktorganisationen oder andere Maßnahmen der Gemeinschaft bedingt sind.
Sozialrecht
monatliche Leistung der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz, der mit einem schwerbehinderten Menschen oder einem Gleichgestellten hätte besetzt werden müssen, § 160 SGB IX vom 23.12.2016 (BGBl. I 3234) m.spät.Änd. Sie ist vom Arbeitgeber jährlich an das für seinen Sitz zuständige Integrationsamtabzuführen.Sozialökonomik
Energiepolitik
Durch das Dritte Verstromungsgesetz vom 13.12.1974 eingeführte, zweckgebunde Abgabe (sog. Kohlepfennig), die durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7.12.1994 als Finanzierungsinstrument zum Einsatz deutscher Steinkohle für nicht verfassungskonform befunden wurde und deshalb Ende 1995, mit dem Ende des Jahrhundertvertrages, auslief.
Vgl. auch Kohlepolitik.
Naturschutz
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen. Nach § 15 VII BNatSchG kann das Bundesumweltministerium oder, solange und soweit es von seiner Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat, können die Länder vorsehen, dass für nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen Ersatz in Geld zu leisten ist (früherer Begriff: Ausgleichsabgabe, jetzt: Ersatzzahlung).
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Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Betrieb
Dienstleistungen
Kapitalertragsteuer
Konsolidierung
Kooperation
Kosten-Nutzen-Analyse
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liquidität
Nichtigkeit
Nutzwertanalyse
Sonderausgaben
Sozialleistungen
Steuern
Subsidiarität
Verwaltung
juristische Person
nicht tarifäre Handelshemmnisse
Äquivalenzprinzip
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Ausgleichsabgabe
ausgehend
eingehend
Ausgleichsabgabe
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