Kohlepolitik
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Begriff: Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des Steinkohlenbergbaus (Kernanteil) sowie Schaffung von wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den subventionsfreien Braunkohlebergbaus mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Beihilfen: Staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau waren nach dem 2002 ausgelaufenen Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) genehmigungspflichtig. Staatliche Zuschüsse waren danach nur zulässig, um einen Ausgleich zwischen den Produktionskosten und den erzielten Erlösen pro Tonne zu erreichen (nur in den Absatzbereichen Strom- und Stahlerzeugung).
Die durch das Dritte Verstromungsgesetz vom 13.12.1974 eingeführte Ausgleichsabgabe (sog. Kohlepfennig) als Finanzierungsinstrument wurde 1994 vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform erklärt; diese Regelung lief Ende 1995 aus.
Das Gesetz über Hilfen für den dt. Steinkohlebergbau bis zum Jahr 2005 (Steinkohlebeihilfengesetz) vom 17.12.1997 sieht jährlich abnehmende Zuschüsse durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen vor, was zu einem Rückgang der Förderkapazitäten bei den Bergbauunternehmen führt. Erhielt der Bergbau 1998 ca. 4,76 Mrd. Euro Beihilfen, so waren für das Jahr 2005 nur noch 2,71 Mrd. Euro vorgesehen. Im Rahmen des für den Zeitraum 2006 - 2010 genehmigten Umstrukturierungsplans für den dt. Bergbau, der weitere Bergwerkstilllegungen einschließt, hatte die EU-Kommission für 2009 weitere Beihilfen für außergewöhnliche Kosten und Belastungen als auch zur laufenden Förderung genehmigt. Ein weiterer Abbau der Produktionsmengen wird vorausgesetzt.
Von allen Wirtschaftszweigen erhält der Bergbau nach der Landwirtschaft die meisten Subventionen.