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Euro-Umrechnungskurse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Teilnehmerländer am Euro-Währungsraum haben sich am 2.5.1998 in Brüssel über das Verfahren zur Bestimmung der unwiderruflich festen Umrechnungskurse für den Euro am 1.1.1999 geeinigt. Die zum 2.5.1998 im Europäischen Währungssystem (EWS) geltenden bilateralen Leitkurse der Währungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) wurden für die unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse für den Euro verwendet. Diese Kurse entsprachen (angeblich) den wirtschaftlichen Grunddaten und sind mit einer dauerhaften Konvergenz der Wirtschaftsentwicklung der am Euro-Währungsgebiet teilnehmenden Mitgliedstaaten vereinbar. Die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro als einheitliche Währung einführten, stellen mithilfe geeigneter Markttechniken sicher, dass die am Devisenmarkt am 31.12.1998 geltenden Kurse, die im Rahmen der regelmäßigen Konzertation zur Berechnung der Tageskurse der offiziellen ECU festgestellt wurden, den in der Übersicht „Euro-Umrechnungskurse” dargestellten Paritätengitter festgelegten bilateralen EWS-Leitkursen entsprechen.

    Vgl. Abbildung „Euro-Umrechnungskurse”.

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