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Revision von Eventualhaushalt vom 19.02.2018 - 15:29

Eventualhaushalt

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    1. Begriff: Haushaltsplan, der ermöglicht, aus konjunkturellen Gründen resultierende Ausgabennotwendigkeiten auf eine haushaltsmäßige Grundlage zu stellen. Der Eventualhaushalt tritt nur evtl., z.B. bei Über- oder Unterschreiten vorher festgelegter Grenzen von Konjunkturindikatoren, in Kraft.

    2. Im Aufstellungsverfahren besteht eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Nachtragshaushalt oder Ergänzungshaushalt; der Eventualhaushalt verschmilzt jedoch nicht mit dem Hauptetat in der Durchführung, sondern besteht neben diesem.

    3. Vorteile: Finanzierung und Auswahl der durchzuführenden Projekte steht schon fest, wenn z.B. eine Belebung der Nachfrage notwendig wird; Fehlleitung volkswirtschaftlicher Ressourcen im Rahmen der Stabilitätspolitik kann dadurch vermindert werden.

    4. Nachteile: Gefährdung der Einheitlichkeit des Budgets sowie Planungsprobleme, evtl. auch Mitnahmeeffekte oder allokative Fehllenkungen, da z.B. bei „Schubladenprogrammen”, die mittels des Eventualhaushalts finanziert werden, die eigentlichen Präferenzen der Nachfrager verzerrt werden können.

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