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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Datenbank, deren Inanspruchnahme externen Interessenten, die i.d.R. auch räumlich entfernt sind, vom Betreiber (i.Allg. gegen Entgelt) eingeräumt wird.

    2. Formen: Faktendatenbanken, z.B. über Wertpapiernotierungen, statistische Daten und Zeitreihen; Bibliografische Datenbanken (zur Auffindung von Literaturstellen o.Ä.); Volltextdatenbanken, die den vollständigen Text einer Quelle zur Verfügung stellen.

    Beispiele: Juris, Genios, Steuerrechtsbank der DATEV.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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