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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Datenbank, deren Inanspruchnahme externen Interessenten, die i.d.R. auch räumlich entfernt sind, vom Betreiber (i.Allg. gegen Entgelt) eingeräumt wird.
2. Formen: Faktendatenbanken, z.B. über Wertpapiernotierungen, statistische Daten und Zeitreihen; Bibliografische Datenbanken (zur Auffindung von Literaturstellen o.Ä.); Volltextdatenbanken, die den vollständigen Text einer Quelle zur Verfügung stellen.
Beispiele: Juris, Genios, Steuerrechtsbank der DATEV.
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