Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Fachanwalt vom 28.01.2013 - 11:33
Fachanwalt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einem Rechtsanwalt, der bes. Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann durch Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie für Rechtsgebiete, die in einer Berufsordnung bestimmt sind. Die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden (§ 43c BRAO).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon