Fachanwalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einem Rechtsanwalt, der bes. Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann durch die Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie für Rechtsgebiete, die in einer Berufsordnung bestimmt sind. Die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden (§ 43c BRAO).
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