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Fälligkeitsfactoring

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    liegt vor, wenn ein Factor lediglich das Inkasso der Forderungen bei Fälligkeit übernimmt und dem Anschlusskunden (dem Exporteur) die Forderungsgegenwerte erst nach Zahlungseingang zur Verfügung stellt. Beim Fälligkeitsfactoring entfällt somit die Übernahme der Finanzierungsfunktion und i.d.R. auch der Delkrederefunktion durch die Factoringgesellschaft.

    Vgl. auch Factoring.

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