Direkt zum Inhalt

Fälligkeitsfactoring

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    liegt vor, wenn ein Factor lediglich das Inkasso der Forderungen bei Fälligkeit übernimmt und dem Anschlusskunden (dem Exporteur) die Forderungsgegenwerte erst nach Zahlungseingang zur Verfügung stellt. Beim F. entfällt somit die Übernahme der Finanzierungsfunktion und i.d.R. auch der Delkrederefunktion durch die Factoringgesellschaft.

    Vgl. auch Factoring.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com