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Fälligkeitsfactoring
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liegt vor, wenn ein Factor lediglich das Inkasso der Forderungen bei Fälligkeit übernimmt und dem Anschlusskunden (dem Exporteur) die Forderungsgegenwerte erst nach Zahlungseingang zur Verfügung stellt. Beim F. entfällt somit die Übernahme der Finanzierungsfunktion und i.d.R. auch der Delkrederefunktion durch die Factoringgesellschaft.
Vgl. auch Factoring.
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