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Revision von Fahrtenbuch vom 28.01.2013 - 11:33
Fahrtenbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in bestimmten Fällen von einem Kraftfahrzeug-Halter auf Anordnung der Verwaltungsbehörde zu führendes Verzeichnis über die einzelnen Fahrten jedes Fahrzeuges (§ 31a StVZO) als Nachweis über alle Fahrzeugführer.
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