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Revision von Fahrtenbuch vom 19.02.2018 - 16:21
Fahrtenbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in bestimmten Fällen von einem Kraftfahrzeug-Halter auf Anordnung der Verwaltungsbehörde zu führendes Verzeichnis über die einzelnen Fahrten jedes Fahrzeuges (§ 31a StVZO) als Nachweis über alle Fahrzeugführer, auch relevant zur steuerlichen Geltendmachung der privaten Nutzung eines Dienstwagens.
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