Direkt zum Inhalt

faktische Gesellschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genauer: fehlerhafte Gesellschaft; Personengesellschaft, der kein Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, weil er nicht abgeschlossen oder (evtl. unerkannt) nichtig ist. Weil sie "trotzdem" nach innen und nach außen aktiv ist, insbesondere auf dem Markt auftritt, muss es Rechtsregeln geben, wie ihr Auftritt zu behandeln ist. Grundsätzlich gilt insoweit, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes beim Verkehr Unwirksamkeitsfolgen nur eingeschränkt greifen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com