Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Fakturierungsschemata vom 19.02.2018 - 16:07

Fakturierungsschemata

Definition: Was ist "Fakturierungsschemata"?

Fakturierungsschemata sind dolose (geschäftsschädigende) Verhaltensmuster zum Zweck des Vermögensmissbrauchs, bei denen der/die Täter in der Lage sind, Vermögen abzuziehen, ohne mit Bargeld oder Schecks zu hantieren. Fakturierungsschemata sind also Tatmuster abseits von Diebstahl oder Scheckbetrug. Solche Tatschemata umfassen Auszahlungen an Kreditoren und werden auch „bogus claims“ (engl. für Scheinforderungen) genannt.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Darunter versteht man dolose Verhaltensmuster zum Zweck des Vermögensmissbrauchs, bei denen ein Täter in der Lage ist, Vermögen abzuziehen, ohne mit Bargeld oder Schecks zu hantieren. Fakturierungsschemata sind also Tatmuster abseits von Diebstahl oder Scheckbetrug. Solche Tatschemata umfassen Auszahlungen an Kreditoren und werden auch „bogus claims“ (engl. für Scheinforderungen) genannt. Kern des geschäftsschädigenden Plans ist, dass an ein Unternehmen eine Forderung für eine angebliche Lieferung oder Leistung gestellt wird. Wird diese Scheinforderung tatsächlich bezahlt, tritt der Vermögensschaden ein.

    2. Vorkommen: Solche Scheinforderungen können sich bei Eingangsrechnungen von Lieferanten, Scheckauszahlungen, Spesenvergütungen (Spesenmissbrauch) und Gehaltsauszahlungen finden.

    3. Methoden: Zu den wichtigsten bargeldgenerierenden Methoden zählen: a) Fakturierung über Scheinfirmen,
    b) Fakturierung bewusst an den falschen Lieferanten mit der anschließenden Bitte an diesen, den Betrag auf ein bestimmtes Konto „zurück“ zu überweisen oder den Scheck an eine bestimmte Person im Unternehmen „zurück“ zu schicken;
    c) Einkäufe für den persönlichen Bedarf mit Mitteln des Unternehmens, z.B. indem der Täter - entgegen des Prinzips der erforderlichen Funktionstrennung - den Einkauf selbst autorisiert, indem Bestellanforderungen missverständlich formuliert werden, indem bestehende Bestellungen nachträglich geändert werden, oder über die missbräuchliche Verwendung von Einkaufs- oder Tankkarten.
    d) Betreffend Spesenmissbrauch kommen z.B. falsch benannte Abrechungspositionen (privater Aufwand wird als geschäftlicher Aufwand deklariert), überhöhte Spesen, Angabe fiktiver Spesen (unter Produktion gefälschter Rechnungen) oder die mehrfache Verrechnung derselben Spesen in Betracht;
    e) „Geister“-(„Schein“-)Mitarbeiter auf die Lohn- bzw.- Gehaltliste setzen, zudem Zeiterfassungs- bzw. Anwesenheitsnachweise fingieren.

    4. Aufdeckung: Praxiserprobte Methoden sind v.a.: Ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS), die Tätigkeit der internen Revision, Hinweise von Mitarbeitern (Whistle blowing), Abschlussprüfer, aber zu einem beträchtlichen Teil auch der Zufall.

     

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com