Direkt zum Inhalt

Familiensachen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Rechtsstreitigkeiten, die zum Gegenstand haben:
    (1) Ehesachen (Verfahren auf Scheidung, Eheaufhebung, Ehenichtigkeit, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe und Herstellung des ehelichen Lebens);
    (2) Regelung der elterlichen Sorge für ein eheliches Kind, soweit nach dem BGB hierfür das Familiengericht zuständig ist;
    (3) Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind;
    (4) Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil;
    (5) gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem ehelichen Kind;
    (6) durch Ehe begründete Unterhaltspflicht;
    (7) Versorgungsausgleich;
    (8) Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat;
    (9) Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, auch wenn Dritte am Verfahren beteiligt sind;
    (10) Verfahren nach den §§ 1382, 1383 BGB, Stundung der Ausgleichsforderung und Übertragung von Vermögensgegenständen (§§ 606, 621 ZPO);
    (11) Kindschaftssachen;
    (12) Kindesunterhalt bei nicht verheirateten Eltern gemäß §§ 1615 BGBl.; (13) Verfahren nach §§ 1303 II bis IV, 1308 II und § 1315 I BGB (Ehefähigkeit und Eheverbote; (14) Maßnahmen nach §§ 1 und 2 Gewaltschutzgesetz.

    2. Die sich aus der Ehescheidung ergebenden Folgesachen sollen i.d.R. zusammen mit der Scheidung in einem Verhandlungs- und Entscheidungsverbund geregelt werden.

    3. Zuständig für Familiensachen ist das Familiengericht beim Amtsgericht.

    4. Rechtsmittel: Berufung oder Beschwerde zum Oberlandesgericht, Einzelheiten in §§ 606–638 ZPO, §§ 23b, c, 119, 170 GVG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com