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Revision von Festgehaltsklausel vom 26.02.2010 - 08:33
Festgehaltsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Art Wertsicherungsklausel, bei der die vertragliche Vereinbarung über Geldsummenschulden zur Sicherung der Wertbeständigkeit nicht in einem nominellen Betrag, sondern auf das jeweilige Gehalt einer bestimmten Gehaltsgruppe bezogen ausgedrückt ist, z.B. „Zwei Monatsgehälter eines Beamten der Besoldungsgruppe B 6 im Zeitpunkt der Zahlung” etwa bei einer Rentenvereinbarung.
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