Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Feuer vom 28.09.2011 - 09:45

Feuer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Aus chemischer Sicht eine Lichterscheinung bei einem Verbrennungsvorgang. Eine offene Flamme ist nicht zwingend eine Voraussetzung für Feuer. Als Feuer gelten auch Glühen oder Glimmen. Aus einem Feuer kann ein Brand entstehen, wenn die Lichterscheinung den bestimmungsgemäßen Herd verlässt und sich ohne Fremdeinwirken ausbreitet.

    2. Versicherte Gefahren: In der Feuerversicherung, verbundenen Wohngebäudeversicherung, verbundenen Hausratversicherung und Transportversicherung leistet das Versicherungsunternehmen Entschädigung bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Aufprall eines Luftfahrzeugs.

    3. Geschichte: Die Versicherung gegen Feuer war der Ursprung der Gebäudeversicherung. So gehen viele traditionsreiche Versicherungsunternehmen auf eine Gründung als Feuerversicherer zurück. Ältestes Beispiel dafür ist die Hamburger Feuerkasse mit einer über 300-jährigen Geschichte.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com