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Feuerversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Versicherung gegen Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen durch die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Luftfahrzeugen. Die Feuerversicherung ist ein eigenständiger Versicherungszweig im Rahmen der gebündelten Geschäftsversicherung, der landwirtschaftlichen Versicherung, der Industrieversicherung und der Waldbrandversicherung. Weiterhin ist die Feuerversicherung auch in der verbundenen Hausratversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. I.w.S. gehört auch die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung zur Feuerversicherung.
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