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Finanzkrisen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Meist innerhalb kurzer Zeit auftretende nicht-temporäre qualitative Verschlechterungen der Ausprägungen von wesentlichen Finanzmarktindikatoren (Wertpapier- und Wechselkurse, Zinsen, Bonitätsbewertungen etc.), die gravierende und andauernde realwirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können. Das Phänomen der F. ist außerordentlich vielgestaltig und begrifflich schwer zu fassen. F. sind ein historisch immer wieder auftretendes Phänomen.

    2. Arten: (Hinsichtlich des Grades der in ihnen zum Ausdruck kommenden Marktanomalie): a) Informationskrise: Oftmals liegt lediglich eine (evtl. aufgestaute) Verschlechterung der Fundamentalwerte einer F. zugrunde, die eine Wertkorrektur der entsprechenden Wertschriften zur Folge hat. Durch zunächst korrigierende Eingriffe oder unzureichende Informationsdiffusion kann es zu Verzögerungen der Anpassungen (Hysterese) kommen, die sich schließlich bei Versagen der Korrektur oder Eintreffen der Information krisenartig entladen, wobei Überschießungseffekte auftreten können. Diese Form der Krise hat im Wesentlichen langfristig stabilisierenden Charakter und kann nicht als Marktanomalie bezeichnet werden, wenngleich hiermit oftmals schmerzliche Auswirkungen für die Betroffenen verbunden sind.

    b) Spekulationskrise: Anders verhält es sich dann, wenn die Dispositionen der Finanzmarktakteure sich nicht an Fundamentaldaten ausrichten, sondern durch die allgemeine Marktentwicklung oder das Verhalten anderer Marktteilnehmer bedingt sind. In diesem Fall ist oftmals eine irrationale spekulationsorientierte Sozialdynamik mit einem hohen Ausmaß an Mitläuferspekulation zu beobachten, die zu einer im Wege einer positiven Rückkopplung immer weiter zunehmenden Divergenz zwischen Fundamental- und Finanzmarktwerten führt. Auf diese Weise kommt es zum Entstehen einer sog. „spekulativen Blase”, deren Zerplatzen krisenhafte Erscheinungen nach sich zieht.

    3. Ausbreitung: Die Gefahr der Ausbreitung einer zunächst einzelwirtschaftlich oder lokal begrenzten F. auf die gesamtwirtschaftliche Ebene wird als Systemrisiko bezeichnet. Neben der Intensität und dem Gewicht der Initialkrise tragen der Grad der Verflechtung der Finanzmärkte, die Bedeutung der Mitläuferspekulation, die Marktüblichkeit bestimmter Finanzinstrumente (Derivate) sowie marktstrukturelle Gegebenheiten (Anteil fungibler Portfolioinvestitionen im Verhältnis zu Direktinvestitionen) zum Systemrisiko bei.

    4. Maßnahmen gegen F.: Hierbei kann zwischen ursachen- und folgenseitigen Maßnahmen unterschieden werden. Ursachenseitige Maßnahmen können bes. die Konsolidierung der Struktur der Finanzmärkte und die Transparenz und Effizienz der institutionellen Strukturen (Einführung einer funktionierenden Bankenaufsicht, Bekämpfung von Nepotismus und Korruption) umfassen, was dazu beitragen kann, auch Informationskrisen zu verhindern oder in ihren Auswirkungen zu dämpfen. Die Folgen der letztgenannten Krisenform gehen auf effizientes Marktverhalten zurück und stellen als notwendige Wertberichtigungen grundsätzlich erwünschtes Marktverhalten dar. Sie können gleichwohl durch institutionelle, vertrauensbildende und im Akutfalle auch sozialpolitische Maßnahmen abgefedert werden. Im Fall von Spekulationskrisen treten Marktineffizienzen auf, die auf destabilisierende Spekulation zurückgehen. Zur Bekämpfung dieses Phänomens wurde vorgeschlagen, eine Spekulationssteuer mit einem einheitlichen Satz von 0,5 Prozent des Transaktionswertes sämtlicher Finanzmarkttransaktionen einzuführen, die dazu dienen soll, v.a. kurzfristige Spekulationen zu erschweren (sog. Tobin Tax). Da diese jedoch weltweit eingeführt werden müsste, sind die Realisierungschancen dieser Steuer derzeit eher als gering einzustufen. Andere Maßnahmenvorschläge richten sich auf eine eingehendere Regulierung derivativer Instrumente, um Systemrisiken zu vermindern.

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