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Firmenkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kredit an Unternehmen und Selbstständige (Firmenkunden), teils auch Unternehmerkredit genannt. Kredite an Firmenkunden unterscheiden sich von den Krediten an Privatkunden. Deswegen werden spezielle Angebote für Firmenkunden angeboten.

    2. Formen: a) Nach Kreditarten (v.a. unterschieden nach Art der Besicherung oder Verwendung): Akkreditivkredit; Akzeptkredit; Avalkredit; Diskontkredit; Eurokredit; Kontokorrentkredit; Saisonkredit; Baukredit; Investitionskredit; Hypothekendarlehen, usw.
    b) Nach Laufzeit (besonders ausgerichtet auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zu finanzierenden Wirtschaftsgutes): kurz- (bis zu einem Jahr), mittel- (ein bis unter vier Jahren) und langfristige (ab vier Jahren) Kredite.

    3. Zweck: Firmenkredite dienen der Finanzierung von gewerblichen Investitionen, auch Beteiligungen an und Übernahme von Unternehmen sowie von Betriebsmitteln zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen (Kreditfinanzierung). Besonders wichtig sind Kredite an Existenzgründer und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der fehlenden Eigenkapitalbasis und/oder Größe nicht so leicht Fremdkapital aufnehmen können; hier unterstützen Bund und Länder die Kreditversorgung durch Kredit- und Bürgschaftsprogramme.

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