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Flächenstichprobenverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spezialfall eines höheren Zufallsstichprobenverfahrens. Besteht eine Untersuchungsgesamtheit aus der Bevölkerung eines Gebietes oder aus Einheiten, die regional eindeutig zugeordnet werden können (z.B. landwirtschaftliche Betriebe), so wird diese häufig durch Abgrenzung von Regionen (Wohnbezirken, Straßenzügen, Landkreisen, Regierungsbezirken) in Primäreinheiten im Sinn der höheren Zufallsstichprobenverfahren zerlegt. Je nachdem, ob die Elemente der erststufig ausgewählten Regionen (Primäreinheiten) voll erhoben werden oder nicht, ist das Flächenstichprobenverfahren eine Klumpenstichprobe oder eine allg. zwei- oder mehrstufige Zufallsstichprobe.

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