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Flächenstilllegungen

Definition: Was ist "Flächenstilllegungen"?

Spezielles agrarpolitisches Instrument. Stillgelegte landwirtschaftliche Flächen stehen nicht mehr zur Produktion von Nahrungsmitteln oder Tierfutter zur Verfügung. In der Europiäschen Union (EU) erhielten Landwirte staatliche Ausgleichszahlungen für die stilllegte Fläche, wobei Rohstoffe auf stillgelegten Flächen produziert werden durften. In der EU wurde Flächenstilllegung eingeführt, um Überangebote zu verringern. Ab dem Jahr 2007 wurde die obligatorische Flächenstilllegung im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP auf 0% gesenkt.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Seit 1988 gibt es in der Agrarpolitik der EU das Instrument der Flächenstilllegungen. Nach Maßgabe der Agrarreform von 1992 mussten Landwirte einen Teil der Fläche von Getreide, Eiweiß- und Ölfrüchten stilllegen, um in den Genuss flächenbezogener Ausgleichszahlungen zu gelangen (obligatorische Flächenstilllegung). Nach der Garantiemengenregelung auf dem Milchmarkt wurden Flächenstilllegungen als die Einführung eines weiteren planwirtschaftlichen Instruments in die Agrarpolitik der EU kritisiert.

    Begründung: Flächenstilllegungen wurden v.a. deshalb eingeführt, um die Agrarüberschüsse und die hohen Budgetbelastungen der protektionistischen Agrarpreispolitik zu senken, ohne diese grundsätzlich abschaffen zu müssen. Flächenstilllegungen können wegen ihrer der „klassischen” Agrarstrukturpolitik entgegengesetzten Wirkung auch als eine Art „negative” Agrarstrukturpolitik bezeichnet werden.

    In der Agrarreform von 2003 wurden Verpflichtungen zur Flächenstilllegung in handelbare Prämienrechte für Flächenstilllegungen umgewandelt, wodurch die negativen Allokationswirkungen der Flächenstilllegungen z.T. aufgehoben werden.

    Seit 1992 kann die obligatorische  Flächenstilllegung jährlich durch die EU-Organe festgelegt werden. Insbes. kann die obligatorische Flächenstilllegung bei Nahrungsmittelknappheit ausgesetzt werden. Aufgrund der Preissteigerung auf den Nahrungsmittelmärkten wurde daher der Stillegungssatz ab Herbst 2007 auf 0 Prozent gesenkt.

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