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Flächenstilllegungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Seit 1988 gibt es in der Agrarpolitik der EU das Instrument der Flächenstilllegungen. Nach Maßgabe der Agrarreform von 1992 müssen Landwirte einen Teil der Fläche von Getreide, Eiweiß- und Ölfrüchten stilllegen, um in den Genuss flächenbezogener Ausgleichszahlungen zu gelangen (obligatorische Flächenstillegung). Nach der Garantiemengenregelung auf dem Milchmarkt werden Flächenstilllegungen als die Einführung eines weiteren planwirtschaftlichen Instruments in die Agrarpolitik der EU kritisiert.
Begründung: Flächenstilllegungen wurden v.a. deshalb eingeführt, um die Agrarüberschüsse und die hohen Budgetbelastungen der protektionistischen Agrarpreispolitik zu senken, ohne diese grundsätzlich abschaffen zu müssen. Flächenstilllegungen können wegen ihrer der „klassischen” Agrarstrukturpolitik entgegengesetzten Wirkung auch als eine Art „negative” Agrarstrukturpolitik bezeichnet werden.
In der Agrarreform von 2003 wurden Verpflichtungen zur Flächenstilllegung in handelbare Prämienrechte für Flächenstilllegungen umgewandelt, wodurch sich die negativen Allokationswirkungen der Flächenstilllegungen z.T. aufgehoben werden.
Seit 1992 kann die obligatorische Flächenstillegung jährlich durch die EU-Organe festgelegt werden. Insbesondere kann die obligatorische Flächenstillegung bei Nahrungsmittelknappheit ausgesetzt werden, dies geschah z.B als Reaktion auf die hohen Nahrungsmittelpreise in den Jahren 2008 und 2009 in der EU.
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