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Revision von Forderungen vom 02.09.2009 - 16:35
Forderungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anspruch auf Entgelt für eine erbrachte Leistung. In der Bilanz sind Forderungen i.d.R. im Umlaufvermögen auszuweisen und zu untergliedern (Bilanzgliederung).
Vgl. auch Besitzwechsel.
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