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Forschungs- und Entwicklungsförderung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Forschungs- und Entwicklungsförderung wird zum einen als staatliche oder staatlich geförderte Grundlagenforschung, zum anderen als anwendungsorientierte Innovationsförderung betrieben. Die Unterscheidung zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung stellt darauf ab, wie stark das Forschungsinteresse bereits auf eine konkrete wirtschaftliche Umsetzung oder Nutzung orientiert ist.

    2. Ziele: Die Forschungs- und Entwicklungsförderung in der Grundlagenforschung dient der Vermehrung wissenschaftlichen und technischen Wissens. Dabei spielt die Erwartung einer möglichen wirtschaftlichen Nutzung der Forschungsergebnisse durchaus eine wichtige Rolle, d.h. auch die Förderung der Grundlagenforschung ist nicht zweckfrei. In der angewandten Forschung zielt die Forschungs- und Entwicklungsförderung v.a. darauf ab, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.

    3. Formen und Instrumente: a) Förderung der Grundlagenforschung kann darin bestehen, in staatlichen Forschungseinrichtungen bestimmte wissenschaftliche oder technische Problemstellungen untersuchen zu lassen und die Forschungsergebnisse anschließend öffentlich (unentgeltlich) zugänglich zu machen.

    Beispiele solcher (Groß-)Forschungseinrichtungen sind das Kernforschungszentrum Karlsruhe, die dt. Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, die Institute der Fraunhofer-Gesellschaft oder anwendungsorientierte Forschungsinstitute an Hochschulen. In geeigneten Fällen kann der Staat aber auch die Grundlagenforschung durch Private (v.a. große Unternehmen) z.B. durch finanzielle Zuwendungen unterstützen.

    b) Die Förderung anwendungsorientierter Innovationen spielt sich überwiegend im Bereich der privaten Unternehmen ab.

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