Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Frachtgeschäft vom 24.04.2014 - 09:46
- Revision von Frachtgeschäft vom 15.02.2018 - 15:04
- Revision von Frachtgeschäft vom 06.10.2017 - 14:30
- Revision von Frachtgeschäft vom 07.07.2014 - 15:15
- Revision von Frachtgeschäft vom 24.04.2014 - 09:46
- Revision von Frachtgeschäft vom 27.02.2013 - 10:52
- Revision von Frachtgeschäft vom 22.02.2010 - 11:35
- Revision von Frachtgeschäft vom 06.07.2009 - 11:57
Frachtgeschäft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beförderung von Gütern gegen Entgelt durch Frachtführer aufgrund eines Frachtvertrags. Das Frachtgeschäft gehört zu den Beförderungsgeschäften. Auch wenn ein Kaufmann, der nicht Frachtführer ist, im Betrieb seines Handelsgewerbes ein Frachtgeschäft abschließt, gelten die Vorschriften des HGB über das Frachtgeschäft (§§ 425, 451 HGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon