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Frachtsatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Güterverkehr: Der auf eine Gewichtseinheit (i.d.R. 100 kg, bei Stückgut bis 1.000 kg) bezogene Beförderungspreis.

    2. Seeverkehr: Es wird von Frachtraten gesprochen.

    3. Personenverkehr: Der auf eine Entfernungseinheit (1 km) bezogene Beförderungspreis wird als Tarifsatz bezeichnet.

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